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Fangbeschränkungen und Mindestmaße

 

Es dürfen pro Tag 2 Edelfische entnommen werden, dazu zählen:

Hechte, Zander, Karpfen, Schleien, Forellen und Saiblinge.

 

Insgesamt dürfen aber in einer Woche nur 6 Edelfische entnommen werden.

 

Edelfische dürfen nicht als Köderfische verwendet werden.

 

Das Hältern von lebenden Fischen ist nicht gestattet.

 

Die tierschutzrechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten.

 

Jugendlichen bis zum 14.Lebensjahr ist das Angeln lt. Gesetz nur in Begleitung einer Aufsichtsperson gestattet.

 

Schonzeiten im Stoteler See gelten für folgende Fischarten:

 

Hecht vom 01.Februar bis zum 30.April

Zander vom 15.März bis zum 30.April

 

Während der Zeit vom 01.Februar bis zum 30.April darf im Stoteler See weder mit künstlichen noch mit natürlichen Raubfischködern(Köderfisch) geangelt werden!

 

Die Schonzeiten und Mindestmaße für die Lune III und IV, sowie Neue Lune sind den Erlaubnisscheinen dieser Gewässer zu entnehmen.

 

Beachtet bitte auch, dass die Raubfischschonzeit  der Lune von der des See's abweicht.

 

 

 

 

 Fischart Mindestmaß
 Aal45cm
 Barsch15cm
 Hecht 60cm
 Zander 45cm
Wels  50cm
 Regenbogenforelle 40cm
 Bachforelle 35cm
 Saibling 35cm
 Quappe 35cm
 Spiegelkarpfen 45cm
 Schuppenkarpfen 45cm
 Schleie 30cm
 Döbel 25cm
 Brassen 40cm
 Rapfen 40cm
 Barbe

 35cm

 Nase 25cm
Äsche  30cm
Flusskrebs  11cm

 

 

 

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