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Strafgelder 

 

Mitglieder müssen laut Satzung der Arbeitsdienstverpflichtung nachkommen.

Für nicht geleisteten Arbeitsdienst ist ein Strafbeitrag zu zahlen, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird.

 

Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind:

 

Mitglieder die zu Beginn eines laufenden Kalenderjahres das 60. Lebensjahr vollendet haben.

Mitglieder die mit Vereinsämtern betraut sind.

Mitglieder mit amt. Schwerbehinderung ab 50% (nachweislich)

Passive Mitglieder.

 

 

 

Strafgelder für nicht geleisteten Arbeitsdienst:

Erwachsene     45,- €

Jugendliche     15,- €

 

 

 

Die Fangmeldungen sind bis spätestens 30.November eines Jahres beim Gewässerwart abzugeben.

 

Strafgelder für nicht abgegebene Fangmeldungen:

Erwachsene      40,- €

Jugendliche      15,- €

 

Der Vorstand