Strafgelder
Mitglieder müssen laut Satzung der Arbeitsdienstverpflichtung nachkommen.
Für nicht geleisteten Arbeitsdienst ist ein Strafbeitrag zu zahlen, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird.
Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind:
Mitglieder die zu Beginn eines laufenden Kalenderjahres das 60. Lebensjahr vollendet haben.
Mitglieder die mit Vereinsämtern betraut sind.
Mitglieder mit amt. Schwerbehinderung ab 50% (nachweislich)
Passive Mitglieder.
Strafgelder für nicht geleisteten Arbeitsdienst:
Erwachsene 45,- €
Jugendliche 15,- €
Die Fangmeldungen sind bis spätestens 30.November eines Jahres beim Gewässerwart abzugeben.
Strafgelder für nicht abgegebene Fangmeldungen:
Erwachsene 40,- €
Jugendliche 15,- €